Kommissionen - Details

Umweltkommission

Präsidentin
Stefanie Geringer
Wilerstrasse 469
4252 Bärschwil
Tel: 061 501 98 60

stefanie.geringer@vivanova.ch

 

Entsorgungskalender 2023

Berichte zu den Umwelttagen 2019

Entsorgung von Holzasche

Nachfolgenden Bericht erhalten als Mail (30.03.2020) durch einen besorgten Einwohner. Gerne leiten wir diesen Bericht unseren Mitbewohnern mit der Bitte um Beachtung weiter:

"Ich nerve mich jedes Mal und es stört mich, wenn ich auf meinen zahlreichen Wanderungen/Walkingtouren rund um Bärschwil immer wieder auf - meiner Meinung nach - illegal entsorgter Asche, wahrscheinlich aus Holzöfen und Cheminées stammend, stosse. Diese Aschenhaufen sind ausserhalb des Dorfes und dem Wiler, teils kaum 100 m innerhalb des Waldes oder auf Wiesen, teils nur am Wegrand, anzutreffen. Sicher sind auch weitere dieser Aschen im Wald versteckt entsorgt worden. Gemäss Richtlinien/Mitteilungen des Amtes für Umwelt ist Asche aus Holzöfen der üblichen Kehrichtentsorgung zuzuführen.   

Ich verweise diesbezüglich auf eine Weisung des Amts für Umwelt Kt. SO:

Worauf muss ich bei der Entsorgung von Holzasche achten?

  • Asche bis zum Entsorgen in Metallgefässen und fern von brennbaren Materialien lagern
  • niemals brennbares Material auf frische Asche legen - Entzündungsgefahr
  • ausgekühlte Asche der Kehrichtentsorgung mitgeben
  • Holzasche nicht als Dünger im Garten, Wald oder in der Landwirtschaft verwenden!

         
«Holzasche enthält meist eine gut wasserlösliche Form des Metalls Chrom. Diese ist stark toxisch und Krebs erregend». (aus Medienmitteilung Staatskanzlei 29.01.2018)

Ich wäre der Gemeinde sehr dankbar, wenn die Einwohnerschaft über die richtige Entsorgung von Holzasche informiert wird.
Mit den besten Wünschen und Dank."

 

Appell Lärmschutz

Da dürfen wir eingebettet in schönster Landschaft zuhause sein - fernab von lärmendem Durchgangsverkehr und zu Coronazeiten auch ohne Fluglärm! Und dennoch gehen bei der Gemeindeverwaltung immer wieder Reklamationen ein, dass über die Mittagszeit oder insbesondere auch zu späten Abendstunden — an schönen Samstag Abenden, wo man gerne im Garten sitzt - sich Nachbarn mit dem Rasenmäher, der Motorsense oder Motorsäge abmühen. Nein - unsere Gemeinde hat kein diesbezügliches Polizeireglement und der Gemeinderat beabsichtigt auch nicht ein solches Reglement „zu schaffen“. Er glaubt fest an die nachbarschaftliche Rücksichtnahme: Kein Rasenmähen an Werktagen zwischen 12 und 13 Uhr sowie nicht mehr am Samstag nach 16.00 Uhr. Ebenso sollten Fuhren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen an Sonntagen wenn möglich vermieden und an den übrigen Tagen vorgenommen werden.  Siehe beiliegenden Flyer des Amts für Umwelt (AfU) des Kantons: Lärmschutz in der Gemeinde.

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