Öffentliche Planauflage: Erschliessungsplan Hofzufahrt Breite Erlen
Öffentliche Planauflage – Erschliessungsplan Hofzufahrt Breite Erlen
Titel der Planauflage
Erschliessungsplan Hofzufahrt Breite Erlen
Gemeinde Bärschwil
Erschliessungsplan Hofzufahrt Breite Erlen
Gestützt auf das Kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) §15 ff legt die Gemeinde Bärschwil folgende Planungsunterlagen öffentlich auf:
- Erschliessungsplan Hofzufahrten, Hofzufahrt Breite Erlen, 1:500
- Gleichzeitig liegt zur Orientierung (kein Genehmigungsinhalt) der Planungsbericht auf.
Dem Erschliessungsplan kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung gemäss § 39 Abs. 4 PBG zu.
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Auflageort:
Gemeindeverwaltung, Steinweg 114, 4252 Bärschwil. Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.baerschwil.ch eingesehen werden. Verbindlich sind jedoch die in der Gemeindeverwaltung aufliegenden Exemplare des Erschliessungsplans.
Auflagezeiten:
Während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten oder gegen telefonische Voranmeldung.
Rechtsmittel:
Innerhalb der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Nutzungsplanung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat, Steinweg 114, 4252 Bärschwil, Einsprache erheben. Die Einsprachen sind schriftlich zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.
Kontaktstelle:
Gemeinde Bärschwil
Steinweg 114
4252 Bärschwil
Frist:
Beginn der Frist: 16.01.2025
Ablauf der Frist: 15.02.2025