Lärmschutz in der Gemeinde

Nachbarschaftslärm

Wird störender Lärm durch weidende Kühe, durch Streit im Treppenhaus, endlose Grillpartys, Musikunterricht im Nachbarhaus oder spielende Kinder auf der Strasse verursacht, spricht man von Nachbarschaftslärm. Zur Vermeidung von Nachbarschaftslärm können die Gemeinden per Reglement lärmige Akivitäten wie Rasenmähen oder das Abfeuern von Feuerwerk zeitlich einschränken (gemäss ZGB mit Artikel 684).

Im Einzelfall beurteilt der Richter, ob eine übermässige Belastung der Nachbarn vorliegt. Grenzwerte für Nachbarschaftslärm sieht die Lärmverordnung keine vor. Bevor jedoch Behörden oder Polizei aufgeboten werden, sollte das klärende Gespräch gesucht werden. Vielleicht weiss der Nachbar ja gar nicht, dass seine Geräusche in der Nachbarwohnung als lästiger Lärm wahrgenommen werden.

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Datum
31. Mai 2021

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Lärmschutz in der Gemeinde (PDF, 57.88 kB) Download 0 Lärmschutz in der Gemeinde