Öffentliche Planauflage: Sanierung Dorfbachkanal (1. Etappe) und Knotenpunkt Kirchstrasse - Wolfsgartenstrasse

11. Juli 2024

Öffentliche Planauflage – Sanierung Dorfbachkanal (1. Etappe) und Knotenpunkt Kirchstrasse - Wolfsgartenstrasse

Titel der Planauflage
Sanierung Dorfbachkanal (1. Etappe) und Knotenpunkt Kirchstrasse - Wolfsgartenstrasse

 

Projektbeschreibung
Bauherrschaft: Gemeinde Bärschwil

Objekt: Sanierung Dorfbachkanal (1. Etappe) und Knotenpunkt Kirchstrasse - Wolfsgartenstrasse

Vorhaben: Der Dorfbachkanal wurde in den 1930er-Jahren gebaut und 1989/1990 das letzte Mal saniert. Dabei wurde die Decke des stellenweise stark beschädigten Betonkanals durch einen Überzug aus Spritzbeton und wo nötig durch Einlage eines Armierungsnetzes verstärkt. Der bauliche Zustand des Kanals wurde 2018 erhoben und im Rahmen von einer Zustandsaufnahme dokumentiert. Da der Kanal teilweise starke Mängel aufweist, soll er instand gestellt werden. Auf Basis des bereits ausgearbeiteten Bauprojektes für den gesamten Dorfbachkanal, wird in diesem Bericht die Sanierung der Etappe 1 als Auflageprojekt abgehandelt.

Die 2019 durchgeführte Zustandsanalyse der Gemeindestrassen hat aufgezeigt, dass für die Kirch- und Wolfsgartenstrasse im Kreuzungsbereich mit dem Dorfbachkanal Sanierungsbedarf besteht. Die Strassensanierung beim Knotenpunkt Kirchstrasse – Wolfsgartenstrasse soll deshalb koordiniert mit der Kanalsanierung umgesetzt werden. Beide Teilprojekte werden in diesem Auflagedossier abgehandelt.

Gestützt auf § 68 Abs. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes liegen folgende Akten während 30 Tagen öffentlich auf:

  • Situationsplan Sanierung Dorfbachkanal
  • Situationsplan Sanierung Knotenpunkt Kirchstrasse – Wolfsgartenstrasse
  • Technischer Bericht / Auflageprojekt (nicht einsprachefähig)
  • Grobkonzept Ausdolung (nicht einsprachefähig)
  • Zustandsplan Modlenbach / Dorfbachkanal (nicht einsprachefähig)
  • Längen-, Quer- und Normalprofile (nicht einsprachefähig)
  • Werkleitungsplan (nicht einsprachefähig)

Der öffentlichen Planauflage kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung gemäss
§ 39 Abs. 4 PBG zu.

Rechtsmittel / Einsichtnahme

Auflageort:
Gemeindeverwaltung Bärschwil, Steinweg 114, 4252 Bärschwil
zusätzlich auch detailliert auf der Homepage unter www.baerschwil.ch

Auflagezeiten:
Während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten oder gegen telefonische Voranmeldung

Rechtsmittel:
Allfällige Einsprachen gegen das Auflageprojekt sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist, jedoch spätestens bis 10. August 2024 (Datum des Poststempels) an den Gemeinderat Bärschwil zu richten.

Kontaktstelle:
Gemeinde Bärschwil
Steinweg 114
4252 Bärschwil

Frist:
Auflagefrist: 11.07.24 – 10.08.2024

Zugehörige Objekte

Name
CHF10011_311_Situation Strassenbau_200 Download 0 CHF10011_311_Situation Strassenbau_200
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CHF10011_312_Längenprofile Strassenbau_500 Download 7 CHF10011_312_Längenprofile Strassenbau_500
CHF10011_313_Querprofile_100 Download 8 CHF10011_313_Querprofile_100
CHF10011_314_Normalplrofil_50 Download 9 CHF10011_314_Normalplrofil_50
CHF10011_315_Werkleitungsplan_200 Download 10 CHF10011_315_Werkleitungsplan_200